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Förderungen

 

Aktuelle Information zu Erneuerbaren Energien

(Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html Stand 01.06.08)

Klima-Hotline der Bundesregierung gestartet.

Unter dem Motto "Klimaschutz zahlt sich aus" hat das Bundesumweltministerium (BMU) am 01.03.2008 in Kooperation mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) und den Verbraucherzentralen eine Informationskampagne gestartet, um den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmegewinnung zu erhöhen und damit den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) zu verringern.

"Der steigende Ölpreis zeigt, wie dringend es ist, nicht nur beim Strom, sondern auch bei der Wärme auf alternative Energieformen umzusteigen" so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Derzeit nutzen nur sechs Prozent aller Wohngebäude in Deutschland die umweltfreundliche Wärme für Warmwasser oder die Heizung. Dieser Anteil soll "mit attraktiven Förderangeboten zum Beispiel für Solaranlagen und Biomassekessel" gesteigert werden.

Mit Anzeigen in Tages- und Wochenzeitungen sowie in Fach- und Publikumszeitschriften wird auch die Informationsbroschüre "Die Klima-Prämie" verteilt, die über Förderangebote und -konditionen, Energiespartipps sowie Beratungsmöglichkeiten informiert. Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus mit ihren Fragen an die "Klima-Hotline" wenden. Diese ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0180/200 4 200 zu erreichen.

Die Informationsbroschüre "Die Klima-Prämie" kann auch unter www.bmu.de/klimapraemie heruntergeladen oder telefonisch unter 0228/99305-3355 bestellt werden.

Allgemeine Informationen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
    • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
    • besonders effiziente Wärmepumpen.

Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden.

Für nähere Informationen zu den einzelnen Fördersegmenten klicken Sie bitte auf die entsprechenden Punkte in der Übersicht auf der linken Seite. Verfügbare Haushaltsmittel

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel wird mit Hilfe der sogenannten „Förderampel“ Auskunft gegeben.
 

 

Förderungsanträge

Wo muss der Antrag eingereicht werden?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 6196 908-625

Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü
Kontakt der Seite www.bafa.de.


Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

Welche unterlagen müssen dem Antrag beiliegen?

  • Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  • Die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  • Die Rechnung (in Kopie)
  • Ein Nachweis der Wohn- und Nutzfläche (z. B. Wohnflächenberechnung, Grundrisspläne mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Wohnflächen, Kaufverträge etc.). bei Wärmepumpenförderungsantrag

Erneuerbare Energie

 Förderung


Solarthermie

 


 Wissenswertes zur Förderung von thermischen Solarkollektoranlagen

 Hier finden Sie eine Liste mit förderfähigen Anlagen (PDF)

 Antrag auf Förderung einer solarthermischen Anlage. (PDF)

 Antrag auf Förderung einer solarthermischen Anlage in Verbindung mit einer Maßnahme zur 
 Visualisierung „Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche“
(PDF)

 


Wärmepumpen

 


 Wissenswertes zur Förderung von Wärmepumpen

 Erläuterungen zur Förderung von effizienten Wärmepumpen (PDF)

 Antrag auf Basis- / Innovationsförderung einer effizienten Wärmepumpe (PDF)
 


Biomasse

 


 Wissenswertes zur Förderung von Biomasseanlagen

 Hier finden Sie eine Liste mit förderfähigen Anlagen mit händischer Bestückung (PDF)

 Antrag auf Basisförderung einer Anlage zur Verbrennung von fester Biomasse (PDF)

 Antrag auf Förderung einer Anlage zur Verfeuerung von fester Biomasse in Verbindung mit einer Maßnahme zur Visualisierung „Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche“. (PDF)
 

 
Innovationsförderung


 Wissenswertes zur Innovationsförderung

 Ausführungsbestimmungen (PDF)

 Antrag auf Innovationsförderung einer Anlage zur Verfeuerung von fester Biomasse (PDF)

 Antrag auf Innovationsförderung für eine solarthermische Anlage (ausschließlichen
 Warmwasserbereitung oder kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung)
(PDF)

 Antrag auf Innovationsförderung für eine solarthermische Anlage (Prozesswärmeerzeugung
 oder solaren Kühlung)
(PDF)
 

 

 

 

 

 


Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm 2008, Stand: Februar 2008

 

energie_ee_uebersicht_basis_und_bonusfoerderung760Download Übersicht

 

 

 

 

 

 


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