Betriebssicherheitsverordnung
Ein Steiggerät muss je nach Betriebsverhältnissen und Beanspruchung bzw. Frequentierung unterschiedlich oft überprüft werden. Dies ist nicht nur generell zu empfehlen, sondern auch gesetzlich in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Ein Steiggerät gewährleistet nur dann die gewünschte Sicherheit, wenn es in einem absolut funktionstüchtigen Zustand ist.