Leiter- und Fahrgerüstprüfung - Handelshof Riesa - Handelshof Riesa GmbH – Partner für Technik

Leiter- und Fahrgerüstprüfung

Betriebssicherheitsverordnung

Ein Steiggerät muss je nach Betriebsverhältnissen und Beanspruchung bzw. Frequentierung unterschiedlich oft überprüft werden. Dies ist nicht nur generell zu empfehlen, sondern auch gesetzlich in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Ein Steiggerät gewährleistet nur dann die gewünschte Sicherheit, wenn es in einem absolut funktionstüchtigen Zustand ist.

Welche Leistungen beinhaltet eine Prüfung?
  • Die Prüfung findet in Ihrem Betrieb statt.
  • Überprüfung Ihrer Leitern, Tritte, Fahrgerüste und ortsfesten Regalsystemen auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (alle Fabrikate). Nicht mehr reparaturfähige Leitern werden auf Wunsch mit einem „Sperrband“ versehen und werden somit von der weiteren Benutzung ausgeschlossen.
  • Erstellung der erforderlichen Prüfdokumentation sowie Aufbringen von Prüfplaketten bei einwandfreien Leitern, Tritten und Gerüsten.
  • Auf Wunsch erhalten Sie die Prüfdokumentation auch in elektronisch gespeicherter Form (PDF-Format).
  • Ausführung größerer Instandsetzungen in eigener/geeigneter Werkstatt. Nach erfolgter Reparatur wird eine Prüfplakette angebracht.
  • Übernahme der Bestellung für Ersatzbeschaffungen.

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